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Gema-Künstler dürfen kostenlos streamen
(MPeX.net/DB - 30.06.2006) - GEMA-Mitglieder können ihre Werke nun gebührenfrei auf der eigenen Homepage präsentieren, wenn dies für die Nutzer kostenlos ist. Allerdings ist den Musikschaffenden oder Musikverlagen nur "Streaming" und kein Download erlaubt, wenn sie weiteren Kosten aus dem Weg gehen möchten. Bisher musste ein Musiker mindestens 25 Euro pro Titel und Jahr entrichten, wenn er sein Liedgut auf der privaten Homepage als Stream darbieten wollte.
Allerdings darf "die Website zur Eigenpräsentation", wie es bei der GEMA heißt, "keinerlei direkte oder indirekte Einnahmen (z. B. durch Werbung, Sponsoring etc.)" erzeugen. Dürfte ein Künstler also nicht einmal seine eigenen CDs bewerben? Dies und weitere Bedingungen listet ein kürzlich veröffentlichtes Dokument der GEMA auf.
Hintergrund: Die Regelung ist nötig, weil ein Künstler mit Beginn der GEMA-Mitgliedschaft nicht mehr selbst über die Verwertung zukünftiger Werke entscheiden kann. Ab diesem Zeitpunkt sind alle veröffentlichten Werke der GEMA zu melden.
Die neue Regelung ist bis Ende 2007 befristet. Die GEMA will rechtzeitig für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 ein neues Angebot zur Eigenpräsentation der Werke von Mitgliedern der GEMA in Form von kostenlosem Streaming erstellen.
„Es gelten die Vorschriften des deutschen Urheberrechts in seiner jeweiligen Fassung. Alle Rechte der Urheber an den geschützten Werken, die auf der Website enthalten sind, bleiben vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Urheber und der GEMA darf eine weitergehende Nutzung der Werke, über das Anhören der eingestellten Musikwerke hinaus, nicht erfolgen.“
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